Doppelbesteuerungsabkommen Slowakei-Österreich Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen ist seit 1.1.1979 in Kraft. Es folgt weitgehend dem OECD Musterabkommen.
Immobilienrecht und Steuern in der Slowakei Seit EU-Beitritt ist der Erwerb von Immobilien auch durch Ausländer möglich. Eine Ausnahme
bildet der Erwerb von landwirtschaftlichem Boden und Forsten, wo eine Übergangsperiode von
7 Jahren vereinbart wurde.
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Zollreizonen Slowakei Es gibt Zollfreizonen in drei Städten (Bratislava, Banská Bystrica und Košice). Zollfreilager gibt es
im ganzen Land.
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Zollrechtliche Bestimmungen Slowakei Importe aus dem EU-Raum sind zollfrei. Auch werden kein Zollvormerkverkehr und andere
Zollregime gegenüber EU-Ländern angewandt.
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Gewinnverteilung Slowakei Der Reingewinn des Unternehmens kann nach Erfüllung der Steuerpflichten und Dotierung des
Fonds unter den beteiligten Partnern gemäß den Beteiligungsverhältnissen bzw. gemäß
Vereinbarung der Joint-Venture-Partner verteilt werden.
Der Gewinntransfer an ausländische Joint-Venture-Partner in Devisen ist gewährleistet.
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Devisenbestimmungen Sloa Die Slowakische Krone ist seit dem 1.10.1995 (lfd. Konto der Zahlungsbilanz) konvertierbar;
natürliche und juristische Personen können ausländische Währungen ohne Beschränkung
ankaufen.
Reverse Charge System in der Slowakei Reverse Charge System (RCS) bedeutet grundsätzlich den Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger.
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