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Petzi
Joined: 15 Sep 2007 Posts: 18
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Posted: Sat Sep 22, 2007 8:17 am Post subject: Slowakische s.r.o - Gesellschaftsrechtliche Grundlagen |
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Die Gründung einer SRO (Gesmbh) erfolgt wie fast überall in Form eines Notariatsaktes, dass heißt, der Gesellschaftsvertrag ist ein notariatsaktpflichtiges Rechtsgeschäft.
Das Gesetz sieht auch einen Mindestinhalt vor, den der Gesellschaftsvertrag in jedem Fall umfassen muss.
Es ist in der Slowakei auch möglich eine Einmanngesellschaftsgründung über Notariatsakte durchzuführen. In SK muss allerdings bei einer Einmann SRO das Stammkapital voll einbezahlt werden. Weiters ist bei einer Einmanngesellschaft zu beachten, dass im slowakischen HGB eine Einschränkung von Kaskadierungen vorgesehen ist.
Ich machen gerne zum Thema Kaskadierung einer Gesellschaft in der Slowakei einen eigenen Thread auf. |
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Ralf
Joined: 22 Sep 2007 Posts: 2
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Posted: Sat Sep 22, 2007 8:51 am Post subject: Mindesteinlage Slowakische sro (gmbH) |
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Hallo Leute!
Wer kann mit bei der Mindesteinlage einer Slowakische SRO helfen?
1.) Wie hoch ist die Mindesteinlage
2.) Muss ich die Mindesteinlage sofort bezahlen
usw. |
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SLC-Europe s.r.o.
Joined: 22 Sep 2007 Posts: 8
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Posted: Sat Sep 22, 2007 8:56 am Post subject: Mindeskapital einer slowakische SRO |
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Das Mindestkapital einer SRO (GmbH) in der Slowakei beträgt derzeit 200.000 Kronen. Dieses Mindestkapital ist bei Gründung mit mindestens 30% aufzubringen, im Falle einer Einmanngesellschaft ist das Mindestkapital hingegen voll einzubringen.
Die Mindesteinlage auf den Gesellschafter beträgt hierbei 30.000 Kronen. Soll ein Gesellschafter einen Anteil von 5 % erhalten, beträgt das Mindestkapital der GmbH dadurch automatisch 600.000 Kronen, da 5 % von 600.000 Kronen 30.000 Kronen sind.
Bei weiteren Fragen bitte einfachen posten und ich melde mich wieder |
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