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  <title>Slowakei Forum - Insider Slowakei - SLC-Europe s.r.o.</title>
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  <description>Slowakei - Wirtschaft - Tourismus - Leute</description>
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  <copyright>(c) Copyright 2010 by Slowakei Forum - Insider Slowakei - SLC-Europe s.r.o.</copyright>
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  <pubDate>Mon Sep 06, 2010 11:02 pm</pubDate>
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    <title>Slowakei Forum - Insider Slowakei - SLC-Europe s.r.o.</title>
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                                        <title>Einkommenssteuer Slowakei</title>
                                        <link>http://slowakei-forum.com/viewtopic.php?p=104#104</link>
                                        <description>&lt;br /&gt;
                                      Author: &lt;a href='http://slowakei-forum.com/profile.php?mode=viewprofile&amp;u=8'&gt;Janos&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
                                      Posted: Thu Sep 27, 2007 2:54 pm&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
                                      &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
                                      Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Slowakischen Republik hat. Jede andere natürliche Person ist mit Einkünften aus Quellen in diesem Staatsgebiet beschränkt steuerpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es werden vier Einkunftsarten unterschieden:&lt;br /&gt;
• Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit und Funktionsbezüge,&lt;br /&gt;
• Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit, anderer selbstständiger Tätigkeit und Vermietung,&lt;br /&gt;
• Einkünfte aus Kapitalvermögen,&lt;br /&gt;
• sonstige Einkünfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Einkunftsart wird die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte gesondert nach dem Nettoprinzip ermittelt. Abzugsfähig sind die zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendigen Ausgaben, wenn deren Abzug nicht ausdrücklich untersagt ist. Von der so ermittelten Summe aller Einkunftsarten werden Freibeträge und Verlustvorträge abgezogen. Dieser steuerpflichtige Betrag unterliegt der Flat-Rate von 19 %.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranlagungsjahr ist in der Regel das Kalenderjahr, wobei Gewerbetreibende und Landund Forstwirte einen abweichenden Veranlagungszeitraum wählen können. Die Steuererklärung ist bis 31. März abzugeben, wobei auch die Einkommensteuer eine Selbstberechnungsabgabe ist, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Vorauszahlungen auf Basis der Schuld des letzten Veranlagungszeitraumes sind vorgesehen.</description>
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                                        <author>Janos</author>
                                        <pubDate>Thu Sep 27, 2007 2:54 pm</pubDate>
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