SLC-Europe s.r.o.
Joined: 22 Sep 2007 Posts: 8
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Posted: Sat Sep 22, 2007 9:08 am Post subject: Flat Tax mit 19 % für Deutschland und Österreich |
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Im wesentlichen ist zu sagen, dass natürliche und juristische Personen unbeschränkt - dh mit dem Welteinkommen - ertragsseuerpflichtig sind, wenn sie in der Slowakei ihren Firmensitz oder den Ort der Geschäftsleitung haben. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer, natürlich Personen unterliegen der Einkommenssteuer. Beide Steuersätze in der slowakei sind seit 1. Jänner 2004 mit 19 % einheitlich (die mittlerweile berühmte 19% Flat Tax).
Wenn eine in Österreich steuerpflichtige Person Anteilseigener einer slowakische GmbH ist und in Österreich daher unbeschränkt steuerpflichtig ist, dann werden Ausschüttungen aus einer slowakischen GmbH zwar in der Slowakei nicht besteuert, die Besteuerung erfolgt jedoch beim österreichischen Anteilseigener im Form der österreichischen Einkommenssteuer! Daher stimmen die Aussagen der Gründungsagenturen nicht, dass man mit der Gründung einer slowakischen s.r.o. in den Genuss der Flat Tax von 19 % kommt!
Wir empfehlen unseren Kunden die Gründung einer s.r.o & KG, da die Kommanditgesellschaft in der Slowakei - soweit der Gewinnanteil der Kommanditisten betroffen ist, wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird und daher Gewinnanteile der Kommanditisnten der slowakischen Körperschaftssteuer unterliegen, die bekanntlich ja 19 % sind.
Der wesentlich Punkt dabei ist jedoch, dass diese Gewinne wirklich in der KG in der Slowakei erwirtschaftet wurden und die KG keine Briefkastenfirma darstellt. Dann dürfen diese Gewinnanteile nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Slowakei in Österreich nicht besteuert werden, womit die Steuerbelastung für entnommene bzw. entnehmbare Gewinne tatsächlich bei 19 % liegt.
Man muss jedoch auch hier anmerken, dass es den sogenannten Progressionsvorbehalt gibt, dass bedeutet, dass die Gewinne der Slowakei zwar steuerlich nicht mehr erfasst werden, die Höhe jedoch zur Progressionsstufenberechnung herangezogen wird. |
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