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admin Site Admin
Joined: 02 Sep 2007 Posts: 45
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Posted: Tue Dec 18, 2007 9:54 pm Post subject: Slowakei - Neues Arbeitsrecht ab September 2007 |
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Neues Arbeitsrecht – Slowakei bleibt für Firmengründung attraktiv
Thema:
In der Slowakei trat zum 1.9.2007 eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches in Kraft, wodurch es zu einer Anpassung an das EU-Recht kam. Dabei wird die Position der Arbeitnehmer und Gewerkschaften gestärkt und gleichzeitig den Arbeitgebern mehr Lasten aufgebürgt. Im Vorfeld wurde vor allem damit gerechnet, dass sich durch die Novelle die Arbeitskosten deutlich verteuern werden. Diese Entwicklung lässt nicht nur die bereits ansässigen Unternehmen aufhorchen, die teilweise mit Kapitalflucht drohten, sondern auch die ausländischen Unternehmen sahen den Investitionsstandort Slowakei bedroht.
Die in- und ausländischen Kapitalanleger können jedoch aufatmen. Die großen Befürchtungen, dass der Investitionsstandort Slowakei durch die Wiedereinführung vieler der bis 2003 geltenden restriktiven arbeitsrechtlichen Regelungen deutlich an Attraktivität verlieren würde, haben sich nicht bestätigt. Nach Schätzung der Allianz der slowakischen Unternehmer werden die neuen Regelungen die Kosten der Arbeit um 0,57 Prozent erhöhen. Die im Vorfeld der Neuwahlen im Juni 2006 von der heutigen Regierungspartei Smer angekündigte und ausgebliebene radikale Rückkehr zu dem früheren deutlich weniger liberalen Regelwerk hätte die Kosten um 2,75 Prozent erhöht.
Bedeutende Änderungen des Arbeitsgesetzbuches sind laut der Bundesagentur für Außenwirtschaft unter anderem folgende Punkte:
* Umwidmung eindeutig scheinselbstständiger Tätigkeiten in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
* Arbeitnehmer, die durch eine Zeitarbeitsfirma oder eine Personalvermittlungsagentur in einen Betrieb vermittelt oder in ein anderes Unternehmen entsandt werden, haben ab 1.9.2007 nach spätestens drei anstatt bisher sechs Monaten einen Anspruch auf den gleichen Arbeitslohn, den die dortigen Stammbeschäftigten erhalten.
* Begrenzung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Obergrenze beträgt wie bisher 48 Stunden, bezieht sich aber entgegen der bisherigen Regelung (48 Stunden pro Beschäftigung) auf alle Arbeitsverhältnisse des Beschäftigten.
* Befristete Arbeitsverträge dürfen, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen (Saison- und Zeitarbeit) nur noch für einen Zeitraum von maximal drei Jahren abgeschlossen und während dieser Zeit höchstens einmal verlängert oder neu vereinbart werden,
* Sämtliche direkt am Arbeitsplatz geleistete Bereitschaftsdienste gelten ab 1.9.2007 als Arbeitszeit, die mindestens mit dem Mindeststundenlohn zu vergüten oder durch Freizeitausgleich abzugelten ist.
* Als einen neuen Grund für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nennt die Gesetzesnovelle die fehlende Bereitschaft des Beschäftigten, eine andere für ihn geeignete Tätigkeit am ursprünglichen Arbeitsplatz anzunehmen oder sich auf eine neue Arbeit fachlich vorzubereiten.
* Von Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz vor Ablauf der Kündigungsfrist verlassen, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehaltes verlangen.
* Ab September 2007 können Beschäftigte ihrem Arbeitgeber sofort kündigen, wenn der Lohn oder eine Lohnersatzleistung oder auch nur ein noch fälliger Teil davon nicht binnen 15 Tagen nach der vereinbarten Zahlungsfrist überwiesen oder ausgezahlt wird.
* Die Beschäftigten haben künftig ein Recht auf eine bezahlte Freistellung für bis zu sieben Tage, wenn sie während der Arbeitszeit ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen müssen. |
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stefan
Joined: 16 Jul 2008 Posts: 2
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Posted: Wed Jul 16, 2008 12:05 pm Post subject: |
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Hallo,
Wie sieht es eigentlich mit dem Mandatsvertrag zw. österreichischen Gesellschaftern und der S.R.O. aus? Fällt die Gesundheitsversicherung an, auch wenn keine Einkünfte aus diesem Vertrag entstehen?
Weil soweit ich weiss ist es ja nur notwendig im EU-Raum sozialversichert zu sein, oder?
Vielen Dank!
Lieber Grüsse
Stefan |
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