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Alters- und Invalidenversicherung Slowakei

 
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PostPosted: Thu Sep 27, 2007 3:31 pm    Post subject: Alters- und Invalidenversicherung Slowakei Reply with quote

Beiträge für die Altersversicherung sind für den Arbeitgeber in der Höhe von 14 % und für den Arbeitnehmer 4 %; für die Invalidenversicherung ist es 3 % für den Arbeitgeber und auch 3 % für den Arbeitnehmer.

Männliche Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, soweit sie das Alter von 62 Jahren erreichen und mindestens10 Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sind. Bei den weiblichen Versicherten verlängert man die Altersbedingung von ursprünglich 57 Jahren im Jahr 2003 jedes Jahr um gewisse Anzahl von Monaten, die von Anzahl der Kinder abhängig ist, bis sie 62 Jahren erreicht, was ab dem Jahr 2015 geschieht.

Die Höhe der Alterspension ist von der Höhe des Einkommens abhängig, die Verrechnung ist sehr kompliziert, weil besonders bei den höheren Einkommen nicht das ganze Einkommen verrechnet wird; Teil des verrechneten Einkommens steigt jedes Jahr und wird aufgrund des s.g. „Lohnpunkts“, der jedes Jahr anders ist, verrechnet.

Invalidenversicherung kann man am frühesten ab dem Alter von 18 Jahren und wenn diese Person keine Altersrente bekommt, auszahlen
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